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🇪🇺Europäische Union (ViDA)

Bevorstehend

Noch ist keine Frist verstrichen. Es zählt das erste Datum des Zeitplans.

Geprüft am 2026-08-08

Der Zeitplan

DatumWerPflichtGeltungsbereich
1. Juli 2030bevorstehendalle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit innergemeinschaftlichen UmsätzenElektronische Rechnungsstellung nach EN 16931 und digitale Meldunginnergemeinschaftlich
1. Januar 2035bevorstehendMitgliedstaaten mit einem nationalen System aus der Zeit vor 2024Angleichung an den europäischen Standardb2b

Rechtsgrundlage. Das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age), angenommen am 11.03.2025.

Formate und Übertragung

Zugelassene Formate
EN 16931 (UBL 2.1 and UN/CEFACT CII)
Regulatorisches Modell
harmonisation
Übertragungsnetz
Innergemeinschaftliche digitale Meldung

Was Factlint heute prüft

Nationale Schicht geprüft
eu-en16931-2026-08

Die reine EN 16931, in den Syntaxen CII und UBL, ist seit dem 09.08.2026 versiegelt: sie ist der Kern, auf den ViDA alle nationalen Systeme zulaufen lässt. Ein gegen dieses Regelwerk gefälltes Urteil ist zehn Jahre lang wiederholbar.

Für diesen Rechtsraum gibt es ein versiegeltes Regelwerk: das Urteil lässt sich identisch wiederholen, und sein Fingerabdruck belegt das.

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Sie sind es, der diese Frist für Ihre Kunden trägt. Factlint fügt sich vor Ihrer Kette ein: ein Aufruf prüft, korrigiert, was sich ohne Risiko korrigieren lässt, und gibt die genaue Liste dessen zurück, was fehlt. Vor allem wird jedes Urteil gegen ein angeheftetes, mit Zeitstempel versehenes Regelwerk gefällt — Sie können es also Jahre später wiederholen und schon heute gegen Regeln testen, die noch nicht in Kraft sind.

Amtliche Quellen

ViDA macht die EN 16931 zum europäischen gemeinsamen Nenner: der Kern, den Factlint bereits prüft, ist derjenige, auf den die nationalen Systeme zulaufen müssen.

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  • 2026-08-11Seite angelegt.

Allgemeine Informationen, geprüft am 2026-08-08. Dies ist weder Steuer- noch Rechtsberatung. Factlint prüft und bereitet Ihre Dateien vor Ihrer Plattform auf; es übermittelt sie nicht und ersetzt keine Meldepflicht.